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Friedrich Merz in der AG Petition 

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit einer Bitte oder Beschwerde – einer sogenannten Petition - an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen wiederum beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Die Beiträge der Menschen in unserem Land helfen uns Ausschussmitgliedern festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder gar zu neuen Problemen führen.

Somit ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Instrument für unsere lebendige Demokratie, da sich die Bürgerinnen und Bürger direkt einbringen können. Bei der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auch unser Vorsitzender Friedrich Merz noch einmal die Bedeutung des Ausschusses für eine konstruktive Oppositionspolitik hervorgehoben. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Sprach-

-kitas, deren Bedeutung für Kinder mit Sprachschwierigkeiten in einer Petition thematisiert wurde. Seither haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Beibehaltung der Sprachkitas eingesetzt, woraufhin der Bundesrat die Bundesregierung aufforderte, das Programm nicht wie geplant auslaufen zu lassen, sondern über das Jahr 2022 hinaus zu verlängern.

Im Petitionsausschuss bin ich für die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft zuständig. Durch die Vielzahl an Petitionen, welche den Deutschen Bundestag erreichen, erhalte ich als Abgeordneter zudem einen guten Eindruck, wo im Gesetzgebungsprozess bei den Bürgerinnen und Bürgern der „Schuh drückt“.

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