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Staatliche Hochwasser- Soforthilfe

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Hilfspaket zur Linderung akuter Notlagen beschlossen:

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  • Privathaushalte können bis zu 5.000 Euro für kaputten Hausrat und bis zu 10.000 Euro bei Ölschäden an Gebäuden beantragen.

  • Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten Soforthilfen bis zu 200.000 Euro.

  • Landwirte können Hilfen bis zu 50.000 Euro erhalten.

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Anträge werden bei den zuständigen Behörden gestellt. Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020. Dabei können bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden.

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